FAQ & Kontakt

Häufige Fragen und Antworten zum Vaterschaftstest

Das Thema Vaterschaftstest ist ein sehr sensibles und mit vielen Fragen verbunden. Die wichtigsten Antworten darauf haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Nach Eingang aller Proben in unserem Institut erstellen wir das Gutachten und versenden es nach 10 Tagen an Sie.


Eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 99,9 Prozent versehen wir mit dem Prädikat „Vaterschaft praktisch erwiesen“. Dieser Wert wird in den von uns durchgeführten DNA-Tests deutlich überschritten, damit wir Ihnen ein noch größeres Maß an Sicherheit geben können.

„Heimliche Vaterschaftstests“ sind in Deutschland laut Gendiagnostikgesetz verboten. Hier muss das schriftliche Einverständnis aller beteiligten Personen vorliegen.

Sie müssen nicht nach Emsdetten kommen, da wir mit niedergelassenen Ärzten, Apothekern und Gesundheitsämtern in Ihrem jeweiligen Wohnort zusammenarbeiten. Bitte informieren Sie sich bei dem von Ihnen gewünschten Probenentnehmer über die Höhe der dafür eventuell anfallenden Zusatzkosten.

Wir arbeiten hier mit den Deutschen Botschaften zusammen. Die Kinder/Familie werden/wird von der Deutschen Botschaft eingeladen. Dort wird die Speichelprobe vom medizinischen Dienst entnommen. In Nairobi (Kenia) müssen Sie selbst einen Termin online vereinbaren. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Homepage der Deutschen Botschaft oder entnehmen Sie die Informationen dem Schreiben, das Ihnen die Botschaft zugesendet hat.

Das ist leider nicht möglich. Die Entnahme der Speichelprobe ist laut Gendiagnostikgesetz nur durch eine geeignete sachkundige und im Verfahren neutrale Person erlaubt. Hierbei wird eine Identitätsfeststellung durch amtliche Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) vorgenommen, um Missbrauch auszuschließen.

Die Ergebnisse werden Ihnen von uns nur persönlich oder per Post mitgeteilt. 

Wir fühlen uns dem Schutz Ihrer Daten verpflichtet und speichern sie streng nach den Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes. Ihre Daten werden auf Rechnern gespeichert, die physikalisch nicht mit dem Internet verbunden sind. Damit sind sie zu 100 Prozent vor Hackern, Computerviren und anderen Fremdzugriffen geschützt.

Die Abstammungs­begutachtung wird durchgeführt, sobald der Zahlungseingang gebucht ist und alle Proben für das Abstammungs­gutachten eingegangen sind.

Sie müssen uns einen schriftlichen Auftrag mit Einverständniserklärung aller beteiligten Testpersonen erteilen. Eine zusätzliche Niederschrift erfolgt durch den Probenentnehmer. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Kosten für die Probenentnahme sowie gegebenenfalls für den Versand der Proben trägt der Antragsteller.

Die entnommene Probe wird vernichtet, wenn wir sie für den Untersuchungszweck nicht mehr benötigen. Die gewonnenen Ergebnisse werden nach Kenntnisnahme für 30 Jahre aufbewahrt und im Anschluss daran von uns vernichtet.

Sie können Ihre Einwilligung zur genetischen Untersuchung gegenüber der verantwortlichen Person jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen. Mehr dazu können Sie den Unterlagen entnehmen, die Ihrem Testset beiliegen.

Kontakt

Haben Sie noch weitere Fragen zum IFMG-Vaterschaftstest?
Dr. Anna-Katharina Telgmann und Dr. Carsten Hohoff, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Forensische DNA-Spurenanalytik und Abstammungsbegutachtung, beraten Sie zwischen Montag und Freitag von 9 bis 16 Uhr gerne telefonisch oder per E-Mail.

Dr. Anna-Katharina Telgmann und Dr. Carsten Hohoff

Mo.–Fr. 9–16 Uhr
Tel. 02572 967 3317

E-Mail: info@ifmg-ms.de